Elterngeld in Deutschland/ Familiengeld in Bayern

Wer hat Anspruch auf Elterngeld/ Familiengeld

Den Antrag auf Elterngeld kann derjenige stellen, der vor der Geburt seines Kindes Im Arbeitsverhältnis in Deutschland war und mit dem Kind in einem Haushalt lebt, und das Kind zu Hause pflegt. Anspruch auf Elterngeld hat auch derjenige, der nach der Geburt des Kindes arbeiten will, und zwar nicht mehr wie durchschnittlich 30 Stunden in der Woche. Anspruch auf Elterngeld haben Sie auch bei adoptierten Kindern und haben es auch Stiefmütter, falls sie sich um das Kind kümmern und mit ihm in einem Haushalt leben. Den Anspruch auf Elterngeld hat auch die/derjenige, die/ der nach Deutschland umgezogen worden ist und das Kind noch nicht älter 12 Monate ist. Falls das Kind schön 12 Monate älter wäre, könnte nur ein anderer Zuschuss - Familiengeld beantragt werden (beim Einziehen nach Bayern).

Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben auch Mütter, die in der Tschechischen Republik keine elterliche Beziehung haben und deren anderer Elternteil in Deutschland arbeitet (sie müssen nicht verheiratet sein). In diesem Fall haben Sie Anspruch auf ein Mindestelterngeld von 300 Euro pro Monat und ein anschließendes Familiengeld von 250 Euro pro Monat - Familiengeld wird nur gezahlt, wenn Sie in Bayern, ev. Sachsen beschäftigt sind.

Antrag auf Elterngeld in Deutschland
Antrag auf Elterngeld in Deutschland

Für nähere Informationen über Elterngeldvermittlung kontaktieren Sie mich hier: 

Beim Beziehen des Elterngeldes haben Sie die Wahl zwischen 2 Varianten, und zwar:

  • Bis 14 Monate Basiselterngeld (maximal 1800 Euro monatlich)
  • Bis 28 Monate Elterngeld Plus (maximal 900 Euro monatlich)

Bei dem Basiselterngeld dauert der Anspruch normalerweise 12 Monate. Wenn Sie lieber 24 Monate mit dem Kind zu Hause bleiben wollen, wählen sie das sog. Elterngeld Plus und das Basiselterngeld wird de facto auf die Hälfte geteilt und für die doppelte Dauer gezahlt. Zusätzliche 2 Monate Basiselterngeld und 4 zusätzliche Monate beim Elterngeld kann man in dem Fall beziehen, wenn auch das zweite Elternteil (in den meisten Fällen der Vater) anfängt das Elterngeld zu beziehen und in der Arbeit wird für diese Zeit seine Arbeitszeit verkürzt. Bei dem Basiselterngeld muss also diese 2 Monate das zweite Elternteil beziehen. Bei dem Elterngeld Plus kann das zweite Elternteil den Zuschuss 4 Monate beziehen.

Elterngeld Plus lohnt sich in der Regel vor allem den Eltern, die nach der Geburt wieder bald arbeiten gehen wollen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten wollen (das beim Elterngeld Plus erlaubt ist, und zwar bis 30 Stunden in der Woche).

Vaterschaftsurlaub / sog. Partnermonate

Auch in Deutschland gibt es einen Vaterschaftsurlaub (ebenso wie in der Tschechischen Republik). Aber: Wie funktioniert also der Vaterschaftsurlaub in Deutschland genau? Der Hauptzweck des Vaterschaftsurlaubs besteht darin, den Vater mit allem vertraut zu machen, was die Erziehung eines kleinen Kindes mit sich bringt. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Elternurlaub für den Vater, der zusätzlich zum Elternurlaub (der normalerweise von der Mutter genommen wird) genommen wird.

Der Vaterschaftsurlaub kann beim Basiselterngeld für 2 Monate und beim Elterngeld plus für 4 Monate in Anspruch genommen werden. Wenn Sie als Eltern beschließen, gleichzeitig Vaterschaftsurlaub zu beantragen, können der Vater und das Kind zur gleichen Zeit zu Hause sein. Im Vaterschaftsurlaub können beide Elternteile zu Hause sein oder die Mutter kann wieder arbeiten gehen und der Vater kann Vaterschaftsurlaub nehmen. Es hängt alles davon ab, wie man beides kombinieren möchte.

Vorsicht - Alleinerziehende Mütter haben ebenfalls Anspruch auf Partnermonate (2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate Elterngeld Plus). Wenn eine alleinerziehende Mutter ohne Partner lebt, hat sie also ebenso Anspruch auf eine Verlängerung ihres Elternurlaubs und auf die Partnermonate.

Um Ihnen eine bessere Vorstellung zu vermitteln, finden Sie hier einige Beispiele für den Bezug von Elterngeld in Verbindung mit Vaterschaftsgeld:

1) Beide Eltern arbeiten in Deutschland:

- Die Mutter kann sich zum Beispiel für das Elterngeld Plus entscheiden (d. h. 24 Monate Elternzeit zum halben Satz). Der Vater hat die Möglichkeit, entweder 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate Elterngeld plus zu wählen. Der Vater kann den Vaterschaftsurlaub nehmen, während die Mutter noch in Elternzeit ist, oder wenn die Mutter beschließt, wieder zu arbeiten (d. h. ab dem 25. Lebensmonat des Kindes kehrt die Mutter an ihren Arbeitsplatz zurück und der Vater nimmt an ihrer Stelle den Vaterschaftsurlaub).

-- Ebenso könnte sich die Mutter für 12 Monate Basiselterngeld entscheiden, und der Vater würde im 13. und 14. Monat in Vaterschaftsurlaub gehen und ebenfalls Basiselterngeld erhalten. Der Vater könnte aber auch im 13., 14., 15. und 16. Lebensmonat des Kindes in Vaterschaftsurlaub gehen und würde Elterngeld plus (d.h. wieder zum halben Satz) erhalten.

2) Die Mutter war in der CR beschäftigt, Vater arbeitet in Deutschland:

Die Standardlaufzeit beträgt 1 Jahr für das Basiselterngeld oder 2 Jahre für das Elterngeld Plus. Sie können Ihr Elterngeld um bis zu 3 Jahre verlängern. Der Staat zahlt auch im dritten Jahr Ihre Sozialversicherungs- und Gesundheitskosten, aber Sie erhalten kein Elterngeld mehr.In Bayern erhalten Sie außerdem ab dem Alter von 13 bis 36 Monaten Familiengeld, in Bayern dauert aslo der Elternurlaub 3 Jahre.

Auch hier haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Da die Mutter ein Arbeitsverhältnis in der Tschechischen Republik hatte, wird sie auch in der Tschechischen Republik Elternzeit nehmen. Da der Vater jedoch in Deutschland beschäftigt ist, hat er ebenfalls Anspruch auf 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate Elterngeldplus. Hier müssen Sie nur die Frist für die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs einhalten, d. h. idealerweise spätestens ab dem 13. und 14.

Der Mindestbetrag für Elterngeld beträgt in Deutschland 300 Euro pro Monat
Der Mindestbetrag für Elterngeld beträgt in Deutschland 300 Euro pro Monat

Bitte beachten Sie: Jeder hat automatisch Anspruch auf Vaterschaftsgeld. Allerdings müssen Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, und er muss dem von Ihnen gewählten Zeitraum für den Vaterschaftsurlaub zustimmen.

Wie lange dauert die Elternzeit in Deutschland?

Standard dauert sie 1 Jahr, und zwar bei dem Beziehen des Basiselterngeldes oder 2 Jahre bei dem Beziehen des Elterngeldes Plus. Das Elterngeld kann man bis auf 3 Jahre verlängern lassen, wann in dem 3. Jahr Ihre sozialen und gesundheitlichen Auslagen vom Staat übernommen werden, aber Sie bekommen kein Elterngeld mehr.

Wie ist die Höhe des Elterngeldes in Deutschland?

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % Ihres durschnittschlichen Nettoeinkommen in den letzten 12 Monaten vor der Kindesgeburt. Beide Eltern haben die Möglichkeit zusammen das Basiselterngeld in der monatlichen Maximalhöhe von 1800 Euro zu beziehen, die zwischen ihnen beliebig geteilt werden kann. Z. B. die ersten 7 Monate für die Mutter und die restlichen 5 Monate für den Vater oder beide Eltern beziehen gleichzeitig die ersten 6 Monate das Basiselterngeld, sie müssen aber beide mit dem Kind zu Hause bleiben.

Einen Mehrlingszuschlag bekommen solche Eltern, die Mehrlinge bekommen, und zwar in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere geborene Kind (Drillinge, Vierlinge, ...)

Das Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des Elternzuschlages (minimal 75 Euro monatlich) bekommen solche Eltern, die neben dem Neugeborenen schon ein weiteres Kind jünger wie 3 Jahre haben, oder zwei und mehrere Kinder haben, die noch keine 6 Jahre alt sind.

Elterngeld Plus

Anstatt 14 Monate des Basiselterngeldes in maximaler monatlicher Höhe von 1800 Euro können Sie das bereits erwähnte Elterngeld Plus bis zu 28 Monate beziehen (falls an der Elternzeit beide Eltern teilnehmen), das Elterngeld Plus beträgt monatlich maximal 900 Euro.

Minimale Höhe des Elterngeldes

Derjenige, der vor der Geburt des Kindes ohne Einkommen war, und deshalb nur auf die minimale Höhe des Basiselterngelds von 300 Euro monatlich hat, bekommt beim Elterngeld Plus nur 150 Euro. Das gleiche gilt für den Zuschlag für Mehrlinge und das Geschwisterbonus.

Elterngeld in der Praxis - meistens nur 10 oder 20 Monate

Die Mehrheit der Leute vermutet falsch, dass man nach der Beendigung des Beziehens des Mutterschaftsgeldes (ca. 3 Monate des Kindeslebens) die Auszahlung des Elterngeldes beginnt (12/24 Monate). In der Praxis ist es aber so, dass 1 Monat des Mutterschaftsurlaubes gesetzlich einen Monat des Elternurlaubs gleicht. Es besteht zwar gesetzlicher Anspruch auf das 12 Monate dauerndes Beziehen des Basiselterngeldes, aber wenn Sie nach der Geburt zugleich auch das Mutterschaftsgeld beziehen, wird dieser Elternzuschlag um die Monate, für die Sie das Mutterschaftsgeld beziehen, verkürzt. Trotzdem ist es richtig das Mutterschaftsgeld zu beantragen, weil dieses schon vor der Geburt des Kindes ausbezahlt wird, und in dieser Zeit haben Sie noch keinen Anspruch auf das Elterngeld.

Quelle: Wer wie lange Anspruch auf Eltern­geld hat: Eltern­geld berechnen. Stiftung Warentest [online]. 2023 [zit. 2023-03-01]. Zugänglich an: https://www.test.de/Elterngeld-5172440-0/

Familiengeld in Bayern

Das bayrische Familiengeldgesetz - (BayFamGG) ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Seit 1. September 2018 existiert das neue bayrische Familiengeld. Es handelt sich um einen Zuschuss zum Elterngeld, dass an die Angestellten in Bayern ausbezahlt wird.

Freistaat Bayern spendet den Eltern für jedes Kind in dem zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro monatlich. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1.Oktober 2015 geboren wurden.

Antrag auf Familiengeld kann zusammen mit dem Antrag auf Elterngeld gesendet werden, das Familiengeld wird aber erst ab den 13. Monat des Kindeslebens zugesprochen und gewährleistet. Sollte der Antrag auf Familiengeld später gestellt werden, werden rückwirkend maximal 3 Monate ausbezahlt. Beispiel: Das Kind ist 15 Monate alt, wenn Sie den Antrag auf Familiengeld stellen. Das Familiengeld wird ab den 13. Monat des Kindeslebens zugesprochen.

Basisvoraussetzungen für das Familiengeld:

· Der Antragsteller hat einen Dauer- oder Nebenwohnsitz in Bayern

· Er lebt zusammen mit dem Kind in einem Haushalt

· Das Kind wird vom Antragsteller erzogen und kann eine Kita besuchen

Bei Mehrgeburten wird das Familiengeld für jedes Kind separat berechnet.

Diese Leistung ist für alle Familien gedacht, unabhängig von Einnahmen oder Arbeitstätigkeit. Eltern in Bayern können Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Kindereinrichtung besucht oder zu Hause erzogen wird. Der Zahlungstermin richtet sich an dem Geburtsdatum des Kindes und erfolgt in der Regel während den ersten fünf Werktagen nach der Geburt des Kindes.

Beispiel:

Geburtsdatum des Kindes ist der 16.8.2019. Geburtstag des Kindes ist also stets am 16. Tag in dem jeweiligen Monat.

Familiengeld wird spätestens am:

23.9.2020

23.10.2020

23.11.2020 etc. ausbezahlt.