Kindergeld

Da wir Mitglieder der EU sind, laut Territorialprinzip gelten für uns in diesem Sinne gleiche Regeln wie für die Deutsche und deswegen haben wir Anspruch auf sog. Kindergeld. Sie oder der andere Elternteil müssen nur in Deutschland arbeiten und einige Dokumente nachweisen. 

Ich helfe Ihnen gerne mit der Beatragung und dem Erledigung vom deutschen Kindergeld. Das Päckchen Antrag auf Kindergeld enthält: Ausfüllen von allen nötigen Formularen und Anlagen, ich sende für Sie den Antrag mit den jeweiligen Anlagen an die deutsche Familienkasse, einschließlich 1-2 Antworten der deutschen Behörde falls nötig. Das Erledigen des ganzen Antrages auf Kindergeld kann online gemacht werden. Das Erledigen des Antrags auf Kindergeld dauert zur Zeit rund 2-4 Monaten (akt. 9/2023).

Antrag auf Kindergeld in Deutschland
Antrag auf Kindergeld in Deutschland

Für nähere Informationen über Kindergeldvermittlung kontaktieren Sie mich hier: 

Ich kann Ihnen auch mit der nachfolgenden Bearbeitung des Antrages auf Kindergeld behilflich sein. Das heißt, dass ich bei der Erledigung eines von Ihnen bereits gesendeten Antrags behilflich sein kann, wenn Sie zum Beispiel ständig von der deutschen Familienkasse angeschrieben werden, die von Ihnen andere und weitere Bestätigungen verlangt. Ich helfe auch in dem Fall, wenn der Antrag gestellt wurde, aber mit falschen oder falsch angegebenen Unterlagen. Wenn die Bearbeitung Ihres Antrags schon eine längere Zeit dauert (mehrere Monate oder in Einzelfällen sogar 3 Jahre), kann es hilfreich sin sich an jemanden zu wenden, der die Problematik versteht und hilft Ihnen den Antrag auf Kindergeld möglichst schnell und auf einem einfachen Weg zu erledigen.

Falls Sie bereits Kindergeld beziehen, sind Sie dazu verpflichtet, alle Änderungen der deutschen Familienkasse zu melden, die bei Ihrem Kind oder bei Ihnen aufgetreten sind, und zwar z.B.:

1) Wechsel von Ihrem Arbeitgeber oder von dem Arbeitgeber des zweiten Elternteiles

2) Umzug (Wechsel von Ihrem Wohnsitz), auch beim gewöhnlichen Aufenthalt

3) Änderung der Bankverbindung

4) Änderungen bei dem Studium Ihrer Kinder (betrifft alle Ihre Kinder, die bald den 18. Lebensjahr erreichen, oder die den 18. aber noch nicht den 25. Lebensjahr erreicht haben, und zwar wenn das Kind sein Studium angefangen/ unterbrochen/ beendet hat oder wenn es zu arbeiten anfängt.

Kindergeld - Beitrag für Kinder in Deutschland
Kindergeld - Beitrag für Kinder in Deutschland

Was ist Kindergeld?

Kindergeld soll eine kleine finanzielle Unterstützung für die Eltern sein. Mithilfe dieses Zuschusses sollen die Eltern ihren Kindern z.B. eine gute Ausbildung ermöglichen. Die Eltern beziehen das Kindergeld solange das Kind unter 18 Jahre alt ist (in einigen Fällen kann diese Grenze auch überschritten werden, siehe weiter), es ist nicht entscheidend, ob das Kind noch die Schule besucht. In Deutschland gehört das Kindergeld zu den wichtigsten finanziellen Sozialleistungen. Die Auszahlung von Kindergeld ist vom Einkommen der Eltern unabhängig. 

Wer hat Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes?

Anspruch auf Kindergeld hat jeder, der in Deutschland arbeitet (hat einen abgeschlossenen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber) oder derjenige, der unternehmerisch tätig auf deutsche Gewerbe ist und regelmäßig jeden Monat einen Zuschuss für Sozialversicherung in Deutschland zahlt, also auch in Deutschland arbeitenden Tschechen. Es ist notwendig eine Hauptarbeitsvertrag (Vollzeit/ Teilzeit/ Midijob) zu haben. Achtung Minijob ist nicht ausreichend - aus einem Vertrag auf Minijob wird keine Sozialversicherung abgezogen. 

Es ist nich notwendig in Deutschland einwohnerrechtlich angemeldet zu sein. Falls Sie nicht in Deutschland leben, aber dorthin ständig arbeiten (als sogenannter Pendler), haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Sie sind damit in Deutschland steuerpflichtig, haben eine vom Steueramt zugewiesene Steuernummer ID (falls Sie in Deutschland neu sind, werden Sie diese erst bekommen) und Sie werden dort auch Ihre Steuererklärung abgeben. 

Wenn Sie in Deutschland nur arbeiten aber nicht wohnen, sind Sie sog. Pendler und die Beantragung des Kindergeldes ist etwas komplizierter, da Sie auch die tschechischen Behörden kontaktieren müssen. Falls Sie in Deutschland gemeldet sind, also Sie kein Pendler sind, ist die Erledigung einfacher und Sie brauchen von den tschechischen Behörden keine Unterlagen.

! Bitte beachten Sie: Sie müssen einen gültigen deutschen Arbeitsvertrag haben (ein Minijob ist nicht ausreichend), um Anspruch auf Kindergeld zu haben. Wenn ein Elternteil einen Vertrag mit einem tschechischen Unternehmen hat und das tschechische Unternehmen ihn/sie nur nach Deutschland entsandt hat, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Wie hoch ist das Kindergeld in Deutschland in 2023 (ab 1.1.) ?

Für alle Kinder gilt die gleiche Höhe des Kindergelds und zwar 250 Euro pro Monat.

Wann darf ich das Kindergeld beantragen?

Ihr Anspruch auf Kindergeld entsteht ab dem Tag, an dem Sie oder der andere Elternteil in Deutschland erwerbstätig sind, also indem Sie dort steuerpflichtig werden. Das Kindergeld können Sie bis zu 6 Monate rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung beziehen. Früher waren es 4 Jahre, im Moment gilt jedoch diese Frist nicht mehr. Also falls Sie z.B. schon drei Monaten in Deutschland arbeiten, aber von der Kindergeldmöglichkeit erst nach 3 Monaten erfahren, können Sie den Antrag auch rückwirkend stellen und das Kindergeld für die drei vergangenen Monate wird Ihnen gezahlt.

Was muss ich für die Kindergeldauszahlung erfüllen? 

Außer einer Reihe anderer Formalitäten ist die Hauptvoraussetzung für Kindergeldzahlung die Tatsache, dass Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben. Falls Sie von dem anderen Elternteil getrennt oder geschieden sind und nicht mit dem Kind in einem Haushalt leben, sondern das Kind mit dem anderen Elternteil lebt und Sie in Deutschland arbeiten, kann den Kindergeldantrag Ihr ehemaliger Partner (Ehemann/ -frau) stellen, da ein Elternteil in Deutschland die Steuern zahlt.

Einfacher gesagt: Den Antrag muss derjenige Elternteil stellen, der mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt lebt.

Ich lebe in Tschechien, der Vater arbeitet in Deutschland. Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Ja. Über den Antrag muss aber auch der andere Elternteil informiert sein.

Kann ich auch für die unehelichen Kinder von meinem Partner/in Kindergeld beziehen?

Ja. Kindergeld kann man auch für biologisch nicht eigene Kinder beziehen, und zwar unter 2 Voraussetzengen:

1) Sie müssen mit dem Kind/Kindern in einem Haushalt leben,
2) Sie müssen mit dem eigenen Kindeselternteil verheiratet sein.

Beispiel: Ein Mann heiratet eine Frau, die bereits ein Kind aus einer vorherigen Beziehung hat. Wenn sie alle zusammen in einen Haushalt einziehen, entsteht ein Anspruch auf Kindergeld. Auch in diesem Fall kann den Antrag sowie die Mutter auch der nicht biologische Vater stellen. Aus praktischen und bürokratischen Gründen ist es einfacher, wenn's den Antrag von dem in Deutschland arbeitenden Vater gestellt wird.

Habe ich Anspruch auf Kindergeld, wenn ich in Deutschland als Minijobber arbeite?

Nein. Und zwar deshalb, weil bei der Arbeit im Rahmen eines Minijobs die kompletten Einnahmen Ihnen gehören und Sie dem Staat nichts davon für die Sozialversicherung abführen. Aus diesem Grund haben Sie keinen Anspruch auf dortige Sozialleistung.

Ich arbeite in Deutschland in Teilzeit (einer Gleitzone) und zwar nur ein Paar Stunden im Monat, habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Ja. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Deutschland in Vollzeit (plný úvazek), Teilzeit (in der Regel 30 Std./Woche) oder im Rahmen vom sog. Midijob (max. Verdienst 1300 Euro monatlich auch bei 10-15 Std. pro Woche) beschäftigt sind. Sie haben einen Anspruch auf Kindergeld, weil Sie Sozialversicherung bezahlen.

Kann das Kindergeld auch rückwirkend beantragt werden?

Dies ist möglich. Und zwar mit einer Rückwirkung bis zu 6 Monaten. Wichtig ist das Datum, an dem der Antrag gestellt wird, ab diesem Datum kann das Kindergeld auch rückbeantragt werden. Entscheidend ist, ob Sie oder Ihr Partner bereits in diesem Zeitpunkt in Deutschland arbeitstätig waren. Falls Sie oder Ihr/e Partner/in an den/ die Sie das Kindergeld beantragen, erst nur 3 Monate dort arbeiten würden, wird Ihnen das Kindergeld 3 Monate rückwirkend ausgezahlt und zwar seit dem Eintritt in die Arbeit.

Beispiel: Sie arbeiten in Deutschland seit 1.2.2022. Sie stellen den Antrag jedoch erst am 1.5.2022. Wenn das Kindergeld genehmigt wird, wird es ihnen vom 1.2.2022 (3 Monate rückwirkend) ausgezahlt. 

Ein weiteres Beispiel: Sie arbeiten in Deutschland seit 1.3.2022. Den Antrag stellen Sie aber erst am 1.12.2022. Das Kindergeld wird ihnen rückwirkend höchstens für 6 Monate ausgezahlt. Also vom 1.6.2022.

Kann ich den Anspruch auf Kindergeld in Deutschland auch dann haben, wenn ich dort nicht arbeite, aber z. B. dort eine Immobilie besitze?

Ja. Aber unter der Voraussetzung, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind (Sie zahlen dort die Steuern). Das kann z.B. deutsche Rentner, oder beispielsweise solche Personen betreffen, die in Deutschland eine Immobilie besitzen, die sie vermieten und einen jährlichen Gewinn davon erwerben, das aber auch in Deutschland versteuert wird (sie geben regelmäßig eine Steuererklärung ab).

Ich arbeite nicht in Deutschland, aber ich gründe dort ein Unternehmen. Kann ich Kindergeld erhalten?

Ja. In diesem Fall müssen Sie einige zusätzliche Bescheinigungen über Ihr Unternehmen und darüber vorlegen, dass Sie alles ordnungsgemäß in Deutschland versteuern, aber Sie haben in jedem Fall Anspruch.

Wie lange dauert es bis der Antrag auf Kindergeld erledigt wird?

Von dem Tag, an dem Sie Ihren Antrag abschicken, bis das erste Kindergeld auf Ihr Konto überwiesen wird, dauert es derzeit etwa 2-3 Monate. Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass es bis zur ersten Kindergeldzahlung bis zu 3 Wochen dauern kann, wenn alles auf einmal und pünktlich eingereicht wird.

Kann auch in Tschechien das Kindergeld beantragt werden?

Dies ist möglich. Aber wenn Sie das Kindergeld auch in Tschechien beziehen würden, dann können Sie immer noch auch in Deutschland das Kindergeld beziehen, dennoch wird Ihnen die Höhe des Kindergelds in Deutschland um diesen Betrag, den Sie in Tschechien beziehen, gekürzt. Gewöhnlich wird also direkt der ganze Betrag in Deutschlang bezogen. Es ist nich möglich die ganze Höhe des tschechischen Kindergeld beziehen und die ganze Höhe des deutschen Kindergeld beziehen. In Deutschland werden Sie eine Bestätigung über die Höhe des bezogenen Kindergeldes von den tschechischen Behörden nachweisen, oder weisen Sie eine Bestätigung, dass Sie kein Kindergeld in Tschechien beziehen.

Beispiel: In CZE wird Ihnen das tschechische Kindergeld i. H. von 1500 CZK (64 Euro) genehmigt. Aus Deutschland erhalten Sie dann den Unterschiedsbetrag, als 250-64 = 186 Euro.

Welche Kinder betrifft die Kindergeldauszahlung?

Kindergeld können Sie für alle ihre Kinder beziehen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Danach besteht der Anspruch auf Kindergeld weiter, falls die Kinder noch studieren. Dies ist durch eine Bescheinigung pro Semester für dieses Studium nachzuweisen, hiernach kann man diese Sozialleistung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des studierendes Kindes beziehen. Anspruch auf Kindergeld haben Sie für den Fall, dass Ihr Kind schon erwachsen, aber einkommenslos ist und zwar bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, es muss nur beim Arbeitsamt angemeldet sein.

Ich habe ein Kind in der Pflegeunterbringung, kann ich dafür auch Kindergeld beziehen?

Ja. Sie können auch Kindergeld für ein solches Kind beantragen, das Sie in eine Pflegefamilie aufgenommen haben. Der Betrag ist genau der gleiche wie für Ihr eigenes Kind. Achtung - die Voraussetzung ist, dass sich das Pflegekind in dem Haushalt dauerhaft aufhält, d.h. mindestens ein Jahr.

Der Vater arbeitet in Deutschland, ich lebe mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Der Vater will aber nicht kooperieren und mir die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich auch Kindergeld bekomme?

Ja. Ihr Antrag auf Kindergeld kann immer noch erfolgreich bearbeitet werden, aber Sie müssen alle Informationen, die Sie über den Vater Ihres Kindes und seinen Arbeitgeber haben, mitzuteilen.

Ich beziehe aus Deutschland den Unterschiedsbetrag. In der CZE wurde mir aber bereits der Antrag auf das tschechische Kindergeld abgelehnt. Kann ich jetzt die volle Höhe des Kindergelds aus Deutschland beziehen?

Ja. Es ist nur nötig in Deutschland beweisen, ab welchem Zeitraum die tschechische Kindergeldzulage abgelehnt wurde und um die das Ausgleichen der vollen Höhe aus Deutschland bitten.