Kinderzuschlag

Kinderzuschlag: "Zuschlag" zum Kindergeld

Was ist ein Kinderzuschlag? Anspruch, Höhe und Dauer des Empfanges

Familien mit niedrigeren Einkünften haben unter Einhaltung von bestommten Voraussetzungen auch Anspruch auf sogenannten Kinderzuschlag - zusätzlicher Zuschuss für ein Kind zusätzlich zum Kindergeld.

Schauen wir uns genau an, was genau dieser Kinderzuschlag ist...
Wenn das Eikommen nicht für die ganze Familie ausreicht, können Eltern, bzw. Zur Erziehung berechtigte Personen zusätzlich zum Kindergeld noch sog. Kinderzuschlag (in Deutschland auch umgangsprachlich Kindergeldzuschlag) empfangen. Der Antrag auf Kinderzuschlag se muβ man an die zuständige deutsche Familienkasse senden.
Der Kinderzuschlag wird in der Regel auf die Dauer von 6 Monaten erteilt. Wenn diese Zeit verstreicht, muβ man den Kinderzuschlag erneut beantragen.
Einen Anspruch auf den Kinderzuschlag werden Sie haben, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe des Kinderzuschlages hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen und des Ihren Partner, bzw. Ihrer Partnerin und Ihres Kindes. Die maximale Höhe des Kinderzuschlags im Jahr 2023 monatlich für ein Kind ist 250 Euro.


Antrag auf Kinderzuschlag
Antrag auf Kinderzuschlag

Für nähere Informationen über Kinderzuschlagvermittlung kontaktieren Sie mich hier: 

Achtung - Dieser Zuschlag betrifft vor allem die Eltern, die im Mutterschafts-/ Elternurlaub sind und können deswegen nicht in die Arbeit gehen und sind aus diesem Grunde ohne Verdienst. Die nächste Voraussetzung ist, dass Sie wenigstens eine vorübergehenden Aufenthalt in Deutschkand haben (ist aber nicht in allen Fällen Voraussetzung). 

Voraussetzungen für einen Kinderzuschlag

  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt, das Kind ist noch keine 25 Jahre alt und ist nicht verheiratet, bzw. Lebt nicht in einer registrierten Gemeinschaft.
  • Sie empfangen das Kindergeld (oder einen vergleichbaren Zuschuss) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie ist minimal 900 Euro (bei Paaren), bzw. 600 Euro (bei alleinerziehenden Eltern).
  • Sie hätten genügend Mittel für die Ernährung Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen den Kinderzuschlag, ggf. Wohngeld (Wohnzuschuss) erhalten würden.
Kinderzuschlag - ein weiterer Beitrag für Kinder in Deutschland
Kinderzuschlag - ein weiterer Beitrag für Kinder in Deutschland

Höhe uns Auszahlung des Kinderzuschlags

Kinderzuschlag wird für jedes Kind berechnet. Sie erhalten maximal 250 Euro pro Kind monatlich. Bei mehreren Kindern wird der Betrag zusammen ausbezahlt. In der Regel wird er an die gleiche Person ausbezahlt, die das Kindergeld empfängt.

Kindergeld und Kinderzuschlag werden am gleichen Tag ausbezahlt. Genaue Zahlungstermine finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlungstermine

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Kinderzuschlag:

Welches Einkommen ist relevant für den Empfang des Kinderzuschlags?
Eltern müssen Einkommen von den letzten 6 Monaten belege. Wenn Sie zum Beispiel den Antrag im Oktober stellen, müssen Sie das Einkommen für die Monate April bis September belegen.

Als Haupteinkommen wird in erster Reihe der Verdienst der Eltern von einer selbständigen Tätigkeit oder aus einer Angestelltentätigkeit angegeben.

Kindergeld und Kinderzuschlag werden am gleichen Tag ausbezahlt. Genaue Zahlungstermine finden Sie hier:
Eltern müssen Einkommen von den letzten 6 Monaten belege. Wenn Sie zum Beispiel den Antrag im Oktober stellen, müssen Sie das Einkommen für die Monate April bis September belegen.

Als Haupteinkommen wird in erster Reihe der Verdienst der Eltern von einer selbständigen Tätigkeit oder aus einer Angestelltentätigkeit angegeben.

Weiterhin gehört zum Einkommen der Eltern folgendes:

  • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitslosengeld (Unterstützung in der Arbeitslosigkeit)
  • Mutterschaftsgeld (Unterstützung ind dem Mutterschaftsurlaub)
  • Elterngeld (Elternurlaub)
  • BAföG (Studiumzuschuss)
  • Weiterhin aber auch: Einnahmen von der Wohnungsvermietung, Einnahmen von der Vermietung weiterer Räume, usw.

Wie hoch muss und wie hoch darf das Einkommen sein, damit man den Kinderzuschlag erhalten kann?

Anspruch auf Kinderzuschlag haben Familien mit niedrigerem Einkommen. Ob und in welcher Höhe der Kinderzuschlag ausbezahlt werden kann, wird bei jeder Familie individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab - vor Allem von den eigenen Einkommen, Wohnungskosten (Miete, Bausparvertragrate, Energienkosten), Gröβe der Familie und Anzahl der Kinder ab.

  • Zahlt ein Alleinerziehender (Elternteil) cca 500 Euro Miete einschl.. Energiekosten, kann er einen Kinderzuschlag, wenn das Einkommen cca 1.700 Euro bis cca 2.500 Euro Brutto (cca 1.300 Euro bis 1.700 Euro Netto) monatlich beträgt (und ein Kind hat; bei diesem Beispiel ist das Kind 6 Jahre alt), empfangen.
  • Bei einer Miete von cca 800 Euro, darf das Bruttoeinkommen eines alleinerziehendes Elternteiles 2.100 Euro bis cca 2.800 Euro (cca 1.500 Euro bis 1.900 Euro Netto) betragen. Beziehung vom Unterhaltsgeld und anderer Unnterstützungen für das Kind wird in diesem Fall nicht berücksichtigt in dem Beispiel sind Kinder von 6 und 8 Jahren inbegriffen.
  • Bei einem zusammenlebenden Paar und bei Eheleuten bit 2 Kindern und einer Miete inkl. Energiekosten und die 700 Euro, kann das gesamte Bruttoeinkommen etwa 2.400 Euro bis 4.000 Euro (cca 1.800 Euro bis 2.800 Euro Netto) betragen , bei diesem Beispiel sind die Kinder 2 und 8 Jahre alt.
  • Zahlt eine Familie/Paar (selbständige Unternehmer) mit 3 Kindern eine Miete inkl. Energiekosten cca 1.000 Euro, dürfen sie cca 2.200 Euro bis cca 4.400 Euro Brutto (cca 1.800 Euro bis 3.100 Euro Netto) verdienen, in diesem Beispiel sind Kinder von: 6, 8 a 10 Jahren.

Eine Rolle spielt auch die gesamte Höhe Ihres Vermögens. Die Übersicht und Höhe Ihres Gesamtvermögens muβ man dennoch bei dem Antrag auf einen Kinderzuschlag erst ab einem bestimmten Betrag aufführen, und zwar:

Welches Vermögen wird angerechnet?
Es handelt sich um das Vermögen des ganzen Haushaltes, der den Kinderzuschlag beantragt, und das ab folgenden Beträgen:

  • 2 Personen: 90.000 Euro
  • 3 Personen: 120.000 Euro
  • Erhöhung um 30.000 Euro für jedes weiteres Kind


Ein Vermögen ist eine Endsumme des Vermögens berechnet mi teinem Geldbetrag zum Augenblick der Antragstellung. Dabei ist Ihres eigenes Vermögen und auch das Vermögen aller weiteren Angehörigen, die mit Ihnen den Haushalt teilen, (also der Partner/Ehemannl,Kinder ,und jede weitere einzelne Person, die mit Ihnen in einem Haushalt lebt). Es ist auch von Bedeutung, ob das sich Vermögen in Deutschland oder im Ausland befindet.

Zum Vermögen gehören nur brauchbare Vermögungsgegenstände, insbesondere:

  • Bargeld

  • Restbetrag und Ersparnisse in der Bank

  • Wertpapiere

  • Erlöse aus einem Bausparvertrag

  • Aktien und Fondsanteile

  • Forderungen

  • Vermögensgüter (zum Beispiel Handwerkzeug, Kunstgegenstände)

  • Haus und Grundstückseingentum sowie Rechte für Grundstücke (zum Beispiel Hypothek)

Zum Vermögen wird nicht gerechnet:

  • Eigene benutzte Immobilie (Haus oder Wohnung im Personeneigentum) von angemessener Grösse
  • Angemessenes Fahrzeug oder Motorrad für jede erwerbstätige Person im Haushalt

Wie lange dauert es bis der Antrag auf Kinderzuschlag bearbeitet wird?

Sobald der Antrag vorliegt, werden Ihre Angaben und Unterlagen überprüft. Falls etwas fehlt, zum Beispiel eine konkrete Rechnung/Lohnsteuerbeleg werden Sie von der Familienkasse kontaktiert.

Die Bearbeitungsdauer ändert nichts an dem Zeitraum, für das Sie den Kinderzuschlage erhalten werden. Den Betrag für den ganzen beantragten Zeitraum werden Sie im nächstmöglichem Auszahlungstermin erhalten.

Beispiel: Sie haben im Monat März den Kinderzuschlag beantragt. Ende April erhalten Sie eine Bestätigung über die Billigung. Bei der Auszahlung im Mai erhalten Sie nachträglich die Zahlungen für März und April.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Bescheinigung nicht einverstanden bin?

Am Ende der Bescheinigung werden Sie über Ihre Rechte informiert (Rechtsbehelfsbelehrung). Sie haben zum Beispiel einen Recht eine Berufung, einzureichen und sich beschweren.
Wenden Sie sich erst an Ihre zuständige Familienkasse. Ihre Kontaktperson wird Ihre Fragen beantworten und die Entscheidung noch einmal überprüfen.
Für eine Berufung gegen die Entscheidung haben Sie einen Monat nach deren Erhalt Zeit. Die Berufung senden Sie bitte dem Absender dieses Bescheids.
Wenn Ihre Berufung abgelehnt wird, können Sie eine eine Klage gegen diesen Bescheid einreichen. In der Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie nähere Informationen - zum Beispiel, welches Gericht für Ihre Anklage zuständig ist.

Ich muss den Kinderzuschlag zurückgeben. Was muss man machen?

Haben Sie einen zu hohen Kinderzuschlag (fachlich genannt: Mehrbetrag) erhalten , mussen Sie einen entsprechenden Betrag zurückzahlen.
Für Rückzahlungen ist die zuständige Bundesagentur für Arbeit zuständig. Mehr erfahren Sie auf dieser Seite:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/inkasso-service-wie-sie-richtig-reagieren

Wichtig: Überweisen Sie den fälligen Betrag erst nach einer schriftlichen Aufforderung.

Mein Einkommen hat sich vermindert. Nun habe ich trotz des Kinderzuschlages nicht genügend Geld für die Ernährung meiner Familie. Was kann ich tun?

Wenn Sie sogar mi teinem Kinderzuschlag und einem Wohnzuschuss (Wohngeld) den Unterhalt für Ihre Familie nicht gewährleisten können, können Sie Ihr Einkommen auch um das Arbeitslosengeld II ergänzen. Wenden Sie sich an Ihr Jobcenter.
Teilen Sie dort Ihrer Kontaktperson mit, dass Sie einen Kinderzuschlag empfangen. Das ist wichtig,weil der Kinderzuschlag bei der Berechnung vom Arbeitslosengeld II als Einkommen berechnet wird.

Wichtig: Wenn Sie einen Zuschuss fürs Wohnen (Wohngeld) beziehen, müssen Sie bei der dazugehörigen Stelle melden, dass Sie ein zusätzliches že Arbeitslosengeld II erhalten werden..

Dieser Artikel wurde aus dem Deutschen übersetzt und aufgrund der aktuellen Informationen von den offiziellen Seiten der deutschen Familienkasse zusammengefasst worden, siehe hier: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer