Kinderkrankengeld in Deutschland

Das Kinderkrankengeld/ Kinderkrankenpflegegeld mit der offiziellen Bezeichnung Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes kann derjenige in Deutschland arbeitende Elternteil beziehen, der bei der deutschen Krankenkasse versichert ist. Schauen wir uns die notwendigen Voraussetzungen zu dieser Leistung gemeinsam an.

Was ist und wozu dient das Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld ist eine Lohnfortzahlung, die im § 45 des deutschen Sozialgesetzbuches V eingetragen ist und die die gesetzlichen Versicherten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für einzelne Arbeitstage ausnutzen können. Das Kinderkrankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt.

Antrag auf Kinderkrankengeld
Antrag auf Kinderkrankengeld

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld

Wenn Sie ein Angestellte(r) in Deutschland sind und Ihr Kind nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen kann, müssen Sie deswegen nicht ihren Urlaub in Anspruch nehmen. Gesetzlich sind Sie aus der Arbeit freigestellt. Wenn das Kinderkrankengeld in dem Vertrag nicht eingetragen wird, gesetzlich haben Sie Anspruch die ersten 5 Tage das Kinderkrankengeld zu erhalten und ab dem 6. Tag kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aufhören auszuzahlen und dieser Zeitraum wird dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn das Kinderkrankengeld in dem Vertrag ausgeschloßen wurde, dann wird die Auszahlung der Leistung direkt ab dem ersten Tag von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Für Tschechen und Slowaken – es macht nichts aus, dass das Kind bei der tschechischen/ slowakischen Krankenkasse versichert ist, den Anspruch auf das Kinderkrankengeld in Deutschland hat derjenige Elternteil, der dort auch arbeitet.

Unternehmer (mit deutschem Gewerbe) haben Anspruch auf Kinderkrankengeld erst ab dem 43. Tag der Krankheit, gleich wie auf das Krankengeld für sich selbst.

Wie viel Tage können die Eltern das Kinderkrankengeld in Deutschland beziehen

Gesetzlich pflichtversicherte Eltern (gemeint – gewöhnliche Standard-Krankenversicherung, nicht private Versicherung) können ab Jahr 2024 für ein Kind maximal 15 Arbeitstage (Anstatt 10 im Jahre 2023) – also ein Elternteil, die Alleinerziehende dann 30 Arbeitstage pro Jahr für ein Kind (Anstatt 20 im Jahre 2023) – wieder nur ein Elternteil beziehen.

Die Gesamtzahl für einen Elternteil wird auf 35 Arbeitstage erhöht (anstatt 25 Tage im Jahre 2023) und für Alleinerziehende gesamt auch 70 Arbeitstage (anstatt 50 im Jahre 2023). Das gleiche gilt sowohl für das Jahr 2024 als auch für das Jahr 2025.

Gleichzeitig existiert auch die Möglichkeit diese Tage auf den anderen Elternteil zu verschieben. Das bedeutet, wenn zum Beispiel im Jahr 2024 ein Elternteil die 15 Tage aufbraucht, kann weitere 15 Tage von dem anderen Elternteil auszunutzen, wenn ihm dieser diese Tage verschieb (gilt für beide in Deutschland arbeitende Elternteile).

Wer ist Alleinerziehende

Für einen Alleinerziehenden ist grundsätzlich derjenige Elternteil gemeint, der die Kinder im alleinigen Sorgerecht hat und das Kind mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Für einen Alleinerziehenden wird auch derjenige gemeint, der tatsächlich alleine als Elternteil lebt. Die Krankenkasse prüft, ob die Klärung der Situation eines Elternteils ausreichend ist oder ob es notwendig ist noch weitere Unterlagen vorzulegen.

Voraussetzungen für das Erhalten des Kinderkrankengeldes in Deutschland

Zuerst müssen Sie von ihrem Arbeitgeber aus der Arbeit freigestellt werden, in dem Haushalt darf keine weitere Person sein, die die Pflege für das Kind übernehmen könnte und das Kind muss gesetzlich versichert sein. Das Kind darf weiter nicht älter als 12 Jahre sein.

Nur bei Kindern mit gesundheitlichen Behinderung ist keine Altersgrenze festgelegt.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld

Das Kinderkrankengeld in Deutschland beträgt grundsätzlich 90% des Nettoeinkommens der Person, die kein 13. Gehalt bekommen.

Personen, die das 13. Gehalt bekommen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, bekommen 100% des üblichen Nettoeinkommens. Die maximale Höhe des Kinderkrankengelds pro Tag beträgt 105,88 Euro.

Wo kann ich das Kinderkrankengeld beantragen

Eltern können das Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen.

ACHTUNG Steuern

Wenn im Jahr mehr als 410 Euro an Kinderkrankengeld bezogen wird, sind Sie verpflichtet für dieses gegebenen Jahr die Einkommenssteuererklärung abzugeben. Wenn die Höhe des bezogenen Kinderkrankengeldes niedriger als 410 Euro für das ganze Jahr wäre, dann müssen Sie nicht die Einkommenssteuererklärung abgeben. Die Krankenkasse schickt automatisch die Berichte über die ausgezahlten Leistungen an das Finanzamt.

Können das Kinderkrankengeld auch diejenige Elternteile beantragen, die im Homeoffice arbeiten können?

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten oder arbeiten dürfen, können in entsprechender Situation bei Bedarf des Kindes anstatt dessen das Kinderkrankengeld beantragen.

Ist Kinderkrankengeld von dem Kindesalter abhängig?

Anspruch auf Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versichertes Kind, das jünger als 12 Jahre ist.
Für Kinder mit Behinderung, das auf fremde Hilfe angewiesen ist, besteht keine Altersgrenze.

Können die Arbeitgeber von dem Angestellten/ der Angestellte seine Überzeiten ausnutzen zu verlangen, bevor er anfängt die Tage des Kinderkrankengelds zu beziehen?

Wenn die Eltern das Kinderkrankengeld beanspruchen möchten, haben die Eltern Anspruch auf die Freistellung aus der Arbeit. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber nicht verlangen können, dass Sie vorher die Überzeiten ausnutzen. Sowas kann auch nicht im Falle der Arbeits- oder Tarifvertraglichen Regelungen oder im Falle der Betriebs- oder Dienstvereinbarungen verlangt werden.

Wie ist es, wenn ein Elternteil gesetzlich pflichtversichert ist und der andere privat?

Wenn ein Elternteil und das Kind gesetzlich pflichtversichert sind, dann entsteht ein Anspruch auf das Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Wenn das Kind mit dem zweiten Elternteil privat versichert wäre, dann würde kein Anspruch auf das Kinderkrankengeld entstehen.

Welche Besonderheiten gelten für Beamten?

Die Verlängerung der Sonderregelung für Kinderkrankengeld im Jahre 2023 wird auf die Landesbeamte/ Landesbeamtinnen übertragen. Die Landesbehörden stellen die Regelungen für Landesbeamte/ Landesbeamtinnen fest.

Was gilt für die Eltern, die zur Zeit weniger arbeiten und sind zum Beispiel in Kurzarbeit?

Auch die Eltern können das Kinderkrankengeld beantragen, wenn sie gesetzlich versichert sind, das Kurzarbeitgeld und das Kinderkrankengeld kann nicht gleichzeitig bezogen werden.

Was gilt für Elternteile, die zur Zeit das Elterngeld beziehen und auf Teilzeit arbeiten?

Die Eltern, die das Elterngeld beziehen und auf Teilzeit arbeiten, können die Tage des Kinderkrankengeldes nutzen. Dadurch wird das bezogene Elterngeld nicht gekürzt. Das wird durch die Bestimmung über Elterngeld gesichert. Das bestimmt, dass die Höhe des Elterngeldes für denjenigen auf Teilzeit arbeitenden Elternteil nicht geändert wird, wenn sie die Lohnfortzahlung erhalten, wie zum Beispiel das Kinderkrankengeld.

Diese Regel wurde zuerst als besondere Maßnahme während Coronapandemie eingeführt, stabilisiert und gilt langfristig ab 1. September 2021.

Haben auch Eltern mit Minijob Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Eltern mit Beschäftigung mit niedriger Entlohnung (sog. Minijob) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versichert und haben dadurch keinen Anspruch auf das Krankengeld, sie haben aber Anspruch auf unbezahlte Freistellung aus der Arbeit (§45 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches V), können aber das Kinderkrankengeld nicht erhalten.

Quellen:

Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld. Online. Bundesministerium für Gesundheit. Dostupné z: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld. [cit. 2023-12-18].

Ab 2024: Neure­ge­lungen beim Kinder­kran­ken­geld. Online. Die Techniker. Dostupné z: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/2024-2025-neuregelungen-kinderkrankengeld-2160374. [cit. 2023-12-18].